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Gefahrgut im Paket-Versand - und der Umgang damit

Beim Versand von Paketen gilt es unbedingt zu prüfen, ob ein Versandgut eventuell als Gefahrgut gilt. Denn dafür gibt es behördliche Vorschriften als auch spezielle Regelungen der Paketdienst.

Eine Missachtung der gesetzlichen Vorschriften kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Versender haben. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, vorab zu prüfen, ob Waren zum Postversand zugelassen sind oder nicht.

Was ist Gefahrgut (bei Paketversand)?

Als Gefahrgut zählen alle Versandgüter, bei denen auf dem Transportweg eine Gefahr für Mensch oder Umwelt ausgehen kann. Das sind Güter, bei denen das sofort klar ist, aber auch viele alltägliche Produkte.

So werden gewöhnliche Güter wie Spraydosen, Parfüm, Feuerzeuge oder auch Nagellack sowie Lithium-Batterien und -Zellen, allein oder zusammen mit elektronischen Geräten wie z.B. Mobiltelefonen oder Digitalkameras und vieles mehr aufgrund ihrer Eigenschaften durch die Behörden für den Transport als Gefahrgut eingestuft.

Detailliertere Angaben, was als Gefahrgut zählt, finden Sie untenstehend.

Woran kann man Gefahrgut erkennen?

Produkte können die im folgenden gezeigten Warnhinweise für Verbraucher tragen. Wenn sie darüber hinaus als gefährliche Güter eingestuft sind, ist der Postversand ins Ausland leider untersagt und damit nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Umkehrschluss nicht automatisch gilt: hat ein Produkte keines der obigen Kennzeichen, heißt das NICHT automatisch, dass ein Versand erlaubt wäre: es kann dennoch ein Verbot aufgrund anderer Gründe oder Regelungen bestehen.

Gefahrgüter im Paketversand - eine Übersicht

Gefahrgüter (und damit Verbotsgüter in Paketen) sind:

  1. Sendungen deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder, ohne Abschluss einer entsprechenden speziellen Einzelvereinbarung, besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern; dazu gehören auch Sendungen, deren Inhalt gegen Vorschriften zum Schutz geistigen Eigentums verstößt einschließlich gefälschter oder nicht lizenzierter Kopien von Produkten (Markenpiraterie).

  2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können.

  3. Sendungen, die lebende Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten.

  4. Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt.

Als Gefahrgut gelten grundsätzlich Inhalte von Sendungen, die

  • explosive
  • gasförmige
  • entzündbare
  • ansteckungsgefährliche
  • giftige
  • ätzende
  • umweltgefährdende
  • radioaktive

oder andere gefährliche Eigenschaften oder Aggregatzustände im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR; Accord Européen sur le transport des marchandises dangereuses par route) haben.
Der Kunde erklärt ausdrücklich durch den Vertragsabschluss, dass es keine Gefahrgüter - auch nicht in „limited“ oder „excepted quantities“ - gemäß ADR, IATA, RID an SHIPAROUND übergibt.

ACHTUNG: Alltägliche Produkte als Gefahrgut

Viele Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfs gelten im Transportrecht als Gefahrgut bei denen wir es nicht für möglich halten weil wir ihre gefährlichen Eigenschaften häufig falsch einschätzen. Zu diesen Gefahrgütern zählen zum Beispiel:

  • Sprays aller Art wie z.B. Haarspray, Deo Spray etc. (explosiv durch Gase wie Propan und Butan)
  • Parfüm (mit hohem Alkoholanteil, daher entzündlich), Erfrischungstücher
  • Nagellack, Nagellackentferner
  • Streichhölzer
  • Gasfeuerzeuge & Benzinfeuerzeuge
  • Tischtennisbälle (Zelluloid Kunststoff)
  • Li-Ion – Akku (Lithium-Ionen Akku) z.B. in Notebooks, Digitalkameras, Handys und Smartphones
  • Batterien

Produkte können Warnhinweise für Verbraucher tragen. Wenn sie darüber hinaus als gefährliche Güter eingestuft sind, ist der Versand ins Ausland leider untersagt und damit nicht möglich.

SHIPAROUND und ihre Frachtführer beachten die geltenden Vorschriften, um eine sichere und reibungslose Beförderung zu gewährleisten. Daher müssen wir bestimmte Produkte vom internationalen Transport, unabhängig ob Luftrfracht oder Straßentransport, ausschließen. Einige Beispiele dazu finden Sie hier:

  • AIRBAG Airbag-Gasgeneratoren und -Module oder Gurtstraffer, einzeln oder eingebaut
  • Alkoholische Getränke mit mehr als 24 Vol. %, aber weniger als 70 Vol. % in Gefäßen mit einem Volumen größer 5 Liter
  • alkoholische Getränke mit mehr als 70 Vol. %
  • Batterien wie auslaufende/nicht auslaufende Blei-/Alkali-Batterien (üblich in Autos, elektrischen Rollstühlen)
  • außerdem alle beschädigten Batterien
  • Brennbare Flüssigkeiten wie alkoholische Getränke (s. o.), Aceton, Benzol, Butan, Petroleum, lösemittelhaltigeFarben, Verdünner und Entferner
  • Lacke, Glasuren und bestimmte Klebstoffe
  • Brennbare Stoffe darunter Magnesium, Phosphor, Kalium, Natrium, Natriumhydrid, Zinkpulver
  • Elektronische Geräte, die Lithium-Batterien enthalten (wie Mobiltelefone oder Digitalkameras)
  • Entflammbare Kosmetikartikel wie Nagellack, Parfüm, Eau de Toilette und Aftershave
  • Gas- und Benzinfeuerzeuge sowie Feuerzeug-Nachfüllpatronen mit entzündbarem Gas
  • Gase (brennbare, nichtbrennbare, verdichtete und giftige Gase) einschließlich Butan, Ethan, Methan, Propan, Feuerlöscher, Taucher- Pressluftflaschen
  • Gifte – giftige Stoffe wie z. B. Arsen, Beryllium, Zyanid, Fluor oder Rattengift, die bei Einatmung, Einnahme oder Hautkontakt gesundheitliche Schäden oder sogar den Tod verursachen können
  • Infektiöse und/oder biologische Substanzen (UN2814, UN2900, UN3373), die Erreger oder andere Stoffe enthalten, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten verursachen können, wie Bakterien, Viren, Parasiten, Prionen
  • Kohlendioxid in fester Form (Trockeneis)
  • Ätzende Stoffe wie Säure, Beize, Färbemittel, Rostentferner, Natronlauge, Quecksilber und Gallium
  • Lithium-Batterien und -Zellen – allein und in oder zusammen mit elektronischen Geräten (wie Mobiltelefone oder Digitalkameras)
  • außerdem alle beschädigten Batterien
  • Munition außer Luftgewehrkugeln
  • Oxidationsmittel oder Peroxide, z. B. Bleich- und Desinfektionsmittel, Haarfärbemittel und andere Färbemittel, die Peroxide enthalten
  • Pestizide giftige Herbizide und Insektizide
  • Spraydosen, die komprimierte Gase enthalten wie z. B. Haarspray und Deodorant
  • Sprengstoffe wie Sprengkapseln, Airbag-Bestandteile, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen oder Leuchtgeschosse
  • Streichhölzer
  • Umweltgefährliche Abfälle wie z. B. Maschinenöl oder gebrauchte Batterien