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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


SHIPAROUND GmbH

SAD_V1.0.202023

1 Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für Verträge der SHIPAROUND  GmbH, nachfolgend  „SHIPAROUND“, und ihrer Kunden über die grenzüberschreitende Beförderung von Dokumenten oder Waren ("Sendungen") einschließlich Zusatz- und Nebenleistungen.
(2) Es gelten die jeweiligen aktuellen Leistungsbeschreibungen auf der Website von SHIPAROUND. Eingeschlossen sind die jeweiligen, ebenfalls auf der Website von SHIPAROUND abrufbaren jeweiligen Länder-informationen.
(3) SHIPAROUND bedient sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten eines Dienstleisters ihrer Wahl, im folgenden „Dienstleister“.
(4) Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen sind die auf der Website von SHIPAROUND (www.shiparound.de) abrufbaren "Versandvorgaben" sowie "Kosten und Gebühren"
(5) Soweit - in dieser Rangfolge - durch zwingende gesetzliche Vorschriften, schriftliche Einzelvereinbarungen, ausdrücklich genannte spezielle Bedingungen und diese AGB nichts anderes bestimmt ist, finden die §§ 407 ff. HGB über den Frachtvertrag Anwendung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.


2 Vertragsverhältnis – Begründung und Ausschlüsse

(1) Kunden von SHIPAROUND müssen sich auf der Webseite von SHIPAROUND mit allen dort geforderten Daten wahrheitsgemäß registrieren. Die Daten werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Auf § 11 Abs. 1 wird verwiesen.
(2) Der Vermittlungsauftrag kommt erst durch Übersendung bzw. Zurverfügungstellung des Frachtbriefs und der übrigen Versanddokumente per Email und/oder in der Bestellübersicht auf der Website von SHIPAROUND auf der Grundlage dieser AGB zustande.
(3) Ein von SHIPAROUND ausgestellter Paketschein behält seine Gültigkeit für 2 Werktage nach dem Tag, an dem er dem Kunden von SHIPAROUND zur Verfügung gestellt worden ist. Danach eintretende Preiserhöhungen beim Dienstleister können an den Kunden weiterbrechnet werden.
(4) SHIPAROUND schließt keinen Vertrag über die Vermittlung der Beförderung von Verbotsgut. Was Verbotsgüter sind, ergibt sich aus dem auf der Website von SHIPAROUND abrufbaren Dokument "Versand- und Verpackungsvorgaben - Verbotsgüter".
(5) Erlangt SHIPAROUND oder der Dienstleister erst nach Vertragsschluss Kenntnis davon, dass die Sendung Verbotsgut enthält, oder verweigert der Kunden auf Verlangen von SHIPAROUND oder des Dienstleisters bei Verdacht auf Verbotsgut Angaben hierzu, ist SHIPAROUND ohne weiteres zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Recht von SHIPAROUND zur Anfechtung des Vertrags wird hiervon nicht berührt.
(6) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format, Gewicht, Inhalt usw.) oder in sonstiger Weise nicht diesen AGB einschließlich des auf der Website von SHIPAROUND abrufbaren Dokuments " Versand- und Verpackungsvorgaben - Verbotsgüter " oder der Leistungsbeschreibung auf der Website von SHIPAROUND, kann SHIPAROUND oder der Dienstleister die Annahme der Sendung verweigern oder eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückgeben oder zur Abholung bereithalten oder diese ohne Benachrichtigung des Kunden auf eine andere als die gebuchte Weise befördern und ein Nachentgelt entsprechend § 5 Abs. 5 erheben. Entsprechendes gilt, wenn bei Verdacht auf Verbotsgut oder auf sonstige Vertragsverstöße der Kunden auf Verlangen von SHIPAROUND oder des Dienstleisters Angaben dazu verweigert. Haben SHIPAROUND oder der Dienstleister die Annahme der Sendung hiernach verweigert oder eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückgegeben oder zur Abholung bereitgehalten oder diese ohne Benachrichtigung des Kunden auf eine andere als die gebuchte Weise befördert und ein Nachentgelt entsprechend § 5 Abs. 5 erhoben, kann der Kunde dem nur innerhalb einer Frist von 6 Wochen ab dem Zeitpunkt widersprechen, in dem die ergriffene Maßnahme dem Kunden mitgeteilt worden ist.
(7) SHIPAROUND ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gem. Abs. 4 verpflichtet. SHIPAROUND und der Dienstleister sind jedoch bei Verdacht auf solche Ausschlüsse zur Öffnung und Überprüfung der Sendung berechtigt, sofern dies für einen geordneten Betriebsablauf oder für den Schutz anderer Rechtsgüter erforderlich ist. Der Kunde kann selbst dann keine Rechte hinsichtlich eines etwaigen Vertragsschlusses, der Behandlung, des geschuldeten Entgelts, der Haftung usw. aus der unbeanstandeten Annahme und Beförderung seiner Sendung herleiten, wenn er diese mit einem Kennzeichen versieht, das auf eine unter die Abs. 4 fallende Beschaffenheit verweist oder wenn er in sonstiger Weise auf Verbotsgüter hinweist.


3 Leistungen von SHIPAROUND

(1) Nach Auftragserteilung benachrichtigt SHIPAROUND den Kunden per E-Mail unter Mitteilung des Dienstleisters und Übersendung der Frachtdokumente. SHIPAROUND übergibt die Sendung dem Dienstleister zur Weiterbeförderung.
(2) Der Kunde und der Empfänger haben die Möglichkeit, mit der Auftrags- oder Paketnummer den Laufweg der Sendung auf der Internetseite des Dienstleisters zu verfolgen (Tracking).
(3) Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet. Angegebene durchschnittliche Laufzeiten sind unverbindliche Richtwerte.
(4) SHIPAROUND stellt dem Kunden für die berechneten Entgelte eine Rechnung per Email zur Verfügung. Unterhält der Kunde bei SHIPAROUND über ein Kundenkonto, wird die Rechnung auch dort zur Verfügung gestellt.


4 Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beachtung von an SHIPAROUND gerichteten Weisungen, mit der Sendung in besonderer Weise zu verfahren. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Kunde nach Vertragsschluss Weisungen erteilt, gehen zu seinen Lasten. Ein Anspruch auf Befolgung nachträglicher Weisungen besteht nicht.
(2) Eine Kündigung durch den Kunden nach Übergang der Sendung in die Obhut des Dienstleisters ist ausgeschlossen. Erfolgt die Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt, ohne dass die Kündigung von SHIPAROUND oder dem Dienstleister zu vertreten ist, kann SHIPAROUND gewerblichen Kunden eine angemessene Stornogebühr in Rechnung stellen. Privatkunden stellt SHIPAROUND ausschließlich diejenigen Kosten (z.B. Stornogebühren der Zahlungsanbieter) in Rechnung, die bei SHIPAROUND tatsächlich anfallen. Es gilt die aktuelle Kostentabelle
„Stornokosten_2017“.
(3) Der Kunde muss die Packstücke (Sendung) so verpacken, dass diese sich nicht verformen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verpackung die max. zulässigen Abmessungen erreicht. Kommt der Kunde dem nicht nach, gehen hieraus entstehende Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Näheres ist dem auf der Website von SHIPAROUND abrufbaren Zusatzdokument "Versand- und Verpackungsvorgaben - Verbotsgüter" zu entnehmen.
(4) Wird die Sendung nicht wie angekündigt abgeholt, obliegt es dem Kunden, dies SHIPAROUND am Tag der angekündigten Abholung bis 18 Uhr per Email anzuzeigen.
(5) Es obliegt dem Kunden, über Tracking (§ 3 Abs. 2) festgestellte Unregelmäßigkeiten SHIPAROUND mitzuteilen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, beim Empfang der Sendung festgestellte Transportschäden dem ausliefernden Dienstleister und SHIPAROUND unverzüglich anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden und Verluste sind innerhalb von sieben (7) Tagen anzuzeigen. Das Nähere hierzu ist in dem auf der Website von SHIPAROUND abrufbaren Dokument "Versand- und Verpackungsvorgaben - Verbotsgüter " geregelt.
(7) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand resultieren.
(8) Der Kunde hat die Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie die Zollvorschriften des Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungslandes einzuhalten. Der Kunde hat die erforderlichen Begleitpapiere (Zollinhaltserklärung, Ausfuhrgenehmigungen usw.) vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und den Paketen beizufügen. SHIPAROUND übernimmt für den Inhalt dieser Papiere keine Verantwortung. Der Kunde trägt vielmehr die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem – auch nach anderen Bestimmungen als diesen AGB – unzulässigen Güterversand in das Ausland und Verstößen gegen solche Vorschriften resultieren.
(9) Der Kunde erklärt mit Abschluss des Vertrags, dass Gegenstand der Sendung keine Gefahrgüter sind i. S. v. ADR, IATA, RID - auch nicht in „limited“ oder „excepted quantities“. Wurde vertragswidrig Gefahrgut übergeben, kann SHIPAROUND nach billigem Ermessen eine Rückbeförderung oder Vernichtung des Gutes veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten fallen dem Kunden zur Last.
(10) SHIPAROUND ist zum Zwecke der Durchführung der Beförderung berechtigt und bevollmächtigt, im Namen des Absenders oder Empfängers: [1] Dokumente zu vervollständigen, Produkte- und Leistungs-Codes zu ergänzen sowie gemäß anwendbaren Gesetzen und Verordnungen erforderliche Zölle, Steuern oder Geldbußen („Zölle“) zu zahlen und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Erklärungen abzugeben; [2] zu Zollzwecken und zum Zwecke der Ausfuhrkontrolle als Spediteur des Absenders sowie ausschließlich zum Zwecke der Bestimmung eines Zollagenten für die Zollanmeldung und –abfertigung als Empfänger aufzutreten und [3] auf Weisung einer Person, die SHIPAROUND als bevollmächtigt erachten darf, die Sendung zu dem Zollagenten des Empfängers oder zu einer anderen Adresse umzuleiten. Shiparound ist auch berechtigt, Dritte zu diesem Zweck zu beauftragen und zu bevollmächtigen.


5 Entgelt, Erstattung

(1) Die Höhe des für die Leistungen von SHIPAROUND vom Kunden zu entrichtenden Entgelts und die Art und Weise der Bezahlung richtet sich nach der jeweils gültigen, auf der Website von SHIPAROUND abrufbaren Preisliste. Das vereinbarte Beförderungsentgelt umfasst nicht Zölle, Steuern, Gebühren und Abgaben, die dem Kunden von SHIPAROUND gesondert berechnet werden. Gleiches gilt für sonstige Kosten, die SHIPAROUND im Zusammenhang mit der Beförderung von Dritten in Rechnung gestellt werden, sowie Zusatzentgelte, deren Erstattung SHIPAROUND nach diesen Bedingungen vom Kunden verlangen kann.
(2) Das Entgelt für die Sendung wird von SHIPAROUND auf Grundlage des tatsächlichen Gewichts oder des Volumengewichts berechnet, je nachdem, welches Gewicht höher ist. Zur Überprüfung dieser Berechnung ist es SHIPAROUND vorbehalten, die einzelnen Packstücke einer Sendung nachzuwiegen und nachzumessen.
(3) Der Absender oder, sofern SHIPAROUND im Namen des Empfängers agiert, der Empfänger haftet gegenüber SHIPAROUND für sämtliche in § 5 Abs. 1 genannten Beträge, die für die Beförderungsleistung von SHIPAROUND anfallen oder die SHIPAROUND im Interesse des Absenders oder des Empfängers entstehen. Auf Verlangen sind dieser Beträge vor oder bei der Ablieferung beim Empfänger zu entrichten. Der Kunde stellt SHIPAROUND insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Entstehen SHIPAROUND zusätzliche Kosten dadurch, dass der Kunde oder Empfänger vorgenannte Beträge nicht oder nicht rechtzeitig begleicht, hat der Kunde SHIPAROUND auch diese Kosten zu erstatten. Gesonderte Gebühren, die bei der Zustellung beim Empfänger entstehen, hat dieser selbst zu tragen.
(4) Es stehen folgende Bezahlarten zur Verfügung: Lastschrift (für Gewerbekunden), Kreditkarte (Mastercard und Visa) über die Bezahlplattform PayPal sowie mit einem registrierten PayPal Konto. Nimmt der Kunde am Lastschrifteinzugsverfahren teil und wird eine von SHIPAROUND eingereichte Lastschrift, z.B. wegen unzureichendem Bankguthaben, zurückgegeben, ist SHIPAROUND berechtigt, neben den dadurch entstehenden Bankgebühren für jede zurückgegebene Lastschrift eine Mehraufwandsentschädigung von 10,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. zu erheben. SHIPAROUND ist in diesem im Falle zur fristlosen Kündigung von sämtlichen mit dem Kunden bestehenden Verträgen berechtigt.
(5) Macht der Kunde über das Transportgut falsche Angaben (Maße, Gewicht, Beschaffenheit oder Inhalt), ist er verpflichtet, SHIPAROUND entstehende Mehrkosten zzgl. einer Mehraufwandentschädigung von 25,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen (Nachentgelt).
(6) Zahlungspflichtig ist der Kunde auch dann, wenn der Auftrag für einen Dritten erteilt worden ist. Dies gilt auch für erst nachträglich entstandene Gebühren, Nachentgelte, Zölle, Verwaltungskosten, Aufwandsentschädigungen etc. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder versucht er, SHIPAROUND zu täuschen, ist SHIPAROUND berechtigt, das Kundenkonto des Kunden fristlos zu sperren.
(7) SHIPAROUND ist berechtigt, etwaige Guthaben des Kunden mit offenen Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen.
(8) Auf die Möglichkeit von SHIPAROUND, sich auf ein gesetzliches Pfandrecht berufen zu können, wird ausdrücklich hingewiesen (§ 464 HGB).


6 Auslieferung u. Auslieferungshindernisse

(1) Sendungen können nicht an Postfächer oder kodierte Adressen ausgeliefert werden. Sendungen werden an die vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, allerdings nicht notwendigerweise an den angegebenen Empfänger persönlich. Sendungen an Adressen mit einer zentralen Posteingangsstelle werden an diese ausgeliefert. SHIPAROUND ist berechtigt, einen Empfänger über eine anstehende Zustellung oder einen fehlgeschlagenen Zustellversuch in Kenntnis zu setzen.
(2) Ist die Sendung nach § 2 Abs. 4 von der Beförderung ausgeschlossen oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden oder verweigert der Empfänger die Annahme der Sendung oder die Zahlung von Zöllen oder sonstige Versandkosten, ist SHIPAROUND zur Rückbeförderung nur verpflichtet, wenn der Kunde zuvor die hierfür anfallenden Kosten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. 10,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. entrichtet. Der Kunde wird über die Rücksendung per Email und über sein Kundenkonto unterrichtet und zur Zahlung der anfallenden Entgelte binnen einer Frist von 7 Tagen aufgefordert. Zahlt der Kunde auch auf eine weitere Nachfrist von 3 Tagen nicht, ist SHIPAROUND zur Entsorgung oder Verwertung der Sendung berechtigt. Die hierfür anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Ein etwaiger Verwertungserlös wird dem Kunden nach Verrechnung mit den Zöllen, Dienstleistungsentgelten und sonstige damit verbundenen Verwaltungskosten gutgeschrieben. Für die Rückbeförderung hat der Kunde keinen Anspruch auf Nachverfolgung (Tracking) oder die Einhaltung einer bestimmten Laufzeit.
(3) Schlägt die Rückbeförderung aus Gründen fehl, die weder der Dienstleister noch SHIPAROUND zu vertreten haben, ist SHIPAROUND berechtigt, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einem Dritten besteht, die Sendung freizugeben, hierüber zu verfügen oder diese zu verkaufen, wobei die erzielten Erlöse nach Verrechnung mit den Zöllen, Dienstleistungsentgelten und sonstige damit verbundenen Verwaltungskosten dem Kunden gutgeschrieben werden.
(4) SHIPAROUND ist berechtigt, Sendungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht an den Absender zurückbefördert werden dürfen, zu vernichten oder zu verwerten. Ein etwaiger Verwertungserlös wird dem Kunden nach Verrechnung mit den Zöllen, Dienstleistungsentgelten und sonstige damit verbundenen Verwaltungskosten gutgeschrieben.


7 Haftung

(1) SHIPAROUND haftet nicht für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Verpflichtungen, sondern tritt lediglich die Haftungsansprüche gegen den Dienstleister an den Kunden ab, der die Abtretung annimmt. SHIPAROUND wird den Kunden bei der Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Dienstleister unterstützen. In keinem Fall geht SHIPAROUND mit Schadenersatzleitungen in Vorleistung, solange der Schadenfall nicht vom Dienstleister abschließend geprüft worden ist.
(2) SHIPAROUND haftet im Übrigen für Verlust, Beschädigung und Lieferfristüberschreitung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens und bis zu bestimmten Höchstbeträgen gem. Abs. 5, sofern das gewählte Produkt keine höheren Haftungslimits vorsieht.
Alle anderen Schäden und Verluste (insbesondere entgangener Gewinn, Zinsverluste, entgangene Geschäftsabschlüsse) sind unabhängig davon, ob es sich um mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste handelt, von der Haftung ausgeschlossen; der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn SHIPAROUND das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes zur Kenntnis gebracht wurde.
(3) SHIPAROUND unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, die Sendung innerhalb der Regellaufzeiten auszuliefern; diese zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch Bestandteil des Vertrags. SHIPAROUND haftet nicht für Schäden oder Verluste infolge von Laufzeitverzögerungen.
(4) SHIPAROUND haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Umständen entstehen, die SHIPAROUND nicht zugerechnet werden können. Als solche Umstände gelten insbesondere: elektrische oder magnetische Schäden an der Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen; Mängel oder die natürliche Beschaffenheit der Sendung, auch wenn SHIPAROUND hiervon Kenntnis hatte; jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die weder in den Dienst von SHIPAROUND steht noch Erfüllungsgehilfe von SHIPAROUND ist (z. B.: Absender, Empfänger, Dritte, Zoll- oder andere Beamte und staatliche Organe); höherer Gewalt (z. B. Erdbeben, Wirbelsturm, Flugzeugunglück, Embargo, Aufruhr oder Bürgerkrieg, Arbeitskampf). SHIPAROUND haftet nicht für ausgeschlossene Sendungen i. S. v.  § 2 Abs. 4 (Verbotsgut). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsausschlüsse.
(5) Die Haftung von SHIPAROUND für auf dem Luftweg beförderte Sendungen (einschließlich der zusätzlichen Beförderung auf dem Landweg oder Zwischenstopps) ist gemäß dem Montrealer Übereinkommen beziehungsweise dem Warschauer Abkommen – je nach deren Anwendbarkeit, aber auch im Fall der Nichtanwendbarkeit dieser Regelung – auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegebenen Wert oder (ii) auf 19 SZR/kg (ca. 26,00 US$ /kg) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle sonstigen Beförderungsarten mit Ausnahme der Beförderung auf der Straße, für die die nachstehenden Haftungsbeschränkungen gelten.
Im Falle der grenzüberschreitenden Sendungsbeförderung auf dem Landweg ist die Haftung von SHIPAROUND gemäß der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR) auf (i) den aktuellen Zeitwert beziehungsweise den angegeben Wert oder (ii) auf 8,33 SZR/kg (ca. 14,00 US$/kg) beschränkt, je nachdem welcher Wert niedriger ist. Sofern gemäß dem geltenden nationalen Transportrecht nicht zwingende oder niedrigere Haftungsgrenzen vorgeschrieben sind, geltend diese Haftungsbeschränkungen auch für den nationalen Straßentransport.
(6) Hält der Kunde diese Haftungsbeschränkungen für unzureichend, kann er ein Produkt mit Versicherungsschutz wählen oder selbst für Versicherungsschutz sorgen. Informationen zu Warenwerten oder dem Interesse an der Ablieferung einer Sendung, die SHIPAROUND erhält, werden keinesfalls als Deklaration im Sinne des Art. 22 Abs. 3 Montrealer Übereinkommen gewertet und begründen keine über die vereinbarten Haftungsgrenzen hinausgehende Haftung von SHIPAROUND.
(7) Die Haftung der SHIPAROUND für die leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist auf den dreifachen Betrag der Fracht (dreifaches Entgelt) begrenzt.
(8) Der Kunde hat SHIPAROUND die Schäden zu ersetzen und von jeder Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Schäden freizustellen, die aus der Nichteinhaltung folgender Zusicherungen und Garantien durch den Kunden entstehen:
- alle durch den Kunden oder seine Vertreter gemachten Angaben sind vollständig und wahrheitsgemäß;
- die Sendung ist für die Beförderung gemäß § 2 zulässig (nur, sofern den Kunden insoweit ein Verschulden trifft);
- die Sendung wurde von zuverlässigem Personal in nicht frei zugänglichen Räumen vorbereitet und während ihrer Vorbereitung, Lagerung und Beförderung zu SHIPAROUND vor unbefugten Zugriffen geschützt;
- der Kunde hat alle anwendbaren Zoll-, Import-, Export- und datenschutzrechtlichen Vorschriften, Sanktionen, Embargos und sonstigen Gesetze und Vorschriften eingehalten; und
- der Kunde hat alle erforderlichen Zustimmungen zur Weitergabe der für die Beförderung, Zollabfertigung und Zustellung benötigten persönlichen Daten inklusive der Empfängerdaten, wie z. B. Email-Adresse und Mobil-, Telefon-Nummer an SHIPAROUND eingeholt.


8 Ansprüche

Alle Ansprüche sind bei SHIPAROUND innerhalb von fünfundzwanzig (25) Tagen nach der Ablieferung der Sendung beim Empfänger schriftlich geltend zu machten, andernfalls besteht keinerlei Haftung von SHIPAROUND. Ansprüche sind beschränkt auf einen Anspruch pro Sendung; ihre Regulierung stellt den vollständigen und abschließenden Ausgleich für alle damit im Zusammenhang stehenden Verluste oder Schäden dar.


9 Versicherung

(1) Wählt der Kunde den Service „Transportversicherung“ und zahlt er das entsprechende Zusatzentgelt, veranlasst SHIPAROUND den Abschluss einer Transportversicherung zugunsten und auf Rechnung des Kunden. Diese Versicherung deckt das Interesse des Kunden an jeder bedingungsgerechten Sendung gegen die Gefahren des Verlustes und der Beschädigung mit der vereinbarten Versicherungssumme je Sendung auf erstes Risiko.
(2) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere nicht gedeckt:
- Schäden an Sendungen, die Verbotsgüter im Sinne von § 2 Abs. 4 enthalten, 
- Schäden an Sendungen, deren äußere Gestaltung oder Verpackung Rückschlüsse auf den Wert des Gutes zulässt,
- Schäden, die durch fehlende oder mangelhafte Verpackung oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls durch den Kunden verursacht worden sind.
- Schäden an folgenden Gütern: Telekommunikationsgeräte, Umzugsgut, leicht verderbliche Güter, echte Teppiche, Pelze, Dokumente und Urkunden, Kunstgegenstände, Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck, Juwelen, Perlen, Geld, Münzen, hochwertige Uhren, Wertpapiere.
(3) Durch den Abschluss einer solchen Versicherung werden die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nach § 7 nicht berührt.


10 Verjährung

Alle Ansprüche im Geltungsbereich dieser AGB verjähren innerhalb eines Jahres, sofern sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Regelungen etwas anderes ergibt. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen.


11 Datenschutz, Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) SHIPAROUND ist berechtigt, die Daten zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten, die vom Kunden oder Empfänger im Zusammenhang mit den von ihr durchgeführten Leistungen übermittelt und/oder dafür benötigt werden. Weiterhin ist SHIPAROUND berechtigt, Gerichten und Behörden im gesetzlich festgelegten Rahmen Daten mitzuteilen. SHIPAROUND wird das Postgeheimnis und den Datenschutz gemäß den für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen wahren.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist Sigmaringen.
(3) Es gilt deutsches Recht.